Aus- & Weiterbildung
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter HF (RS) und Transportsanitäter mit eidg. Fachausweis (TS) fordert für den praktischen Teil einen Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und den kompetent zu betreuen, regelt unser Ausbildungskonzept neben den innerbetrieblichen auch die Verantwortlichkeiten von Schule, Ausbildungsstätte und Praktikumsinstitutionen.
Wir bieten Ausbildungsplätze zum TS und RS an.
Rettungssanitäter HF
Die Ausbildung zum RS HF dauert 3 Jahre mit 5400 Lernstunden, verteilt auf 50 Schulwochen, 21 Wochen Spezialpraktiken in Spitälern und Partnerinstitutionen und dem ca. 60-wöchigen Rettungsdienstpraktikum im Ausbildungsbetrieb.
Transportsanitäter mit eidg. Fachausweis
Die Ausbildung zum TS dauert 1 Jahr mit 1800 Lernstunden, verteilt auf 18 Schulwochen, 7 Wochen Spezialpraktiken in Spitälern und Partnerinstitutionen und dem ca. 20-wöchigen Rettungsdienstpraktikum im Ausbildungsbetrieb. Der strukturierte Lehrgang entspricht dem ersten Ausbildungsjahr der Diplomausbildung zum Rettungssanitäter HF.
Weiterbildung
Für unsere Patienten bilden wir uns weiter.
Mit dem Fort- und Weiterbildungskonzept, welches wir jährlich erstellen, ist ein Pensum von 40 Stunden pro Mitarbeiter zu erreichen.
Das betriebliche Weiterbildungskonzept richtet sich aktuell nach den zu erreichenden Algorithmen- und Medikamentenkompetenzen.
Integriert wird neben den internen Weiterbildungen unter anderem eine jährliche Grossereignisübung mit den Partnern Regionalpolizei Saas, Samariterverein Saastal und Stützpunktfeuerwehr Saastal.
Als externe Weiterbildungen stehen jeweils Weiterbildungstage auf dem Programm, welche von der KWRO angeboten werden.
Die Rettungssanitäter der Ambulanz Saastal werden zudem im Rhythmus von vier Jahren auf internationalen Kursen geschult, um die wichtigsten Einsatzszenarien stets sicher zu beherrschen.
AMLS für neurologische Notfälle
PHTLS für Unfallereignisse
EPC für Kindernotfälle
ACLS für Herzkreislaufstillstände
Möglichkeiten zur Teilnahme an Kongressen, Notfallsymposien stehen jedem frei.